1. Wir verhalten uns so, dass wir uns selbst und andere Personen nicht verletzen oder gefährden und Sachschäden oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen.
    Gefährliche Gegenstände bringen wir zum Schutze aller nicht mit in die Schule.
  2. Zur Sicherheit aller werfen und schießen wir nicht mit Schneebällen, Eicheln, Kastanien und anderen Gegenständen.
  3. Wir erscheinen angemessen gekleidet zur Schule und tragen im Unterricht kein Käppi.
  4. Während der Unterrichtszeit – dazu zählen auch die Pausen – verlassen wir den Schulhof nicht, weil wir dann nicht versichert sind.
  5. Vor der 1., 3. und 5. Stunde begeben wir uns nach dem ersten Schellen in unseren Fach- bzw. Lehrerraum. Nach der 1., 3., 5. und 6. Stunde wechseln wir umgehend den Fach- bzw. Lehrerraum.
  6. Die Eingänge zu den Gebäuden und die Treppen halten wir grundsätzlich frei und verstellen sie nicht mit Taschen, um uns und andere nicht zu gefährden.
  7. Zu den großen Pausen begeben wir uns auf den Hof. Wir halten uns nicht auf den Fluren auf und sind für unsere Taschen selbst verantwortlich.
  8. In den großen Pausen halten wir uns ausschließlich auf dem asphaltierten Schulhof, sowie auf der Ballwiese neben dem Pavillon auf. Aus Sicherheitsgründen spielen wir nur auf der Wiese und dem Bereich der Basketballkörbe mit dem Ball.
    Wir halten uns nicht hinter dem Pavillon und hinter dem Neben- und Hauptgebäude auf.
  9. Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Fachlehrer nicht erschienen sein, erkundigt sich der Klassen-/Kurssprecher bzw. die Klassen-/Kurssprecherin nach seinem Verbleib im Lehrerzimmer oder Sekretariat.
  10. Ansammlungen von Schülern und Schülerinnen während der Pausen vor den Verwaltungsräumen, dem Sekretariat bzw. den Lehrerzimmern vermeiden wir, indem wir unsere Angelegenheiten allein und ohne Begleitung anderer Schüler/innen erledigen.
  11. Wir verlassen den Fachraum nach der letzten Unterrichtsstunde in ordentlichem Zustand, stellen die Stühle hoch und fegen den Raum. Persönliches Eigentum lassen wir nicht im Raum zurück.
  12. Wir verpflichten uns dazu, pfleglich mit dem Schuleigentum umzugehen. Bei absichtlicher und mutwilliger Beschädigung müssen unsere Eltern für entstandene Schäden haften.
  13. Handys und Unterhaltungsmedien dürfen wir mit in die Schule bringen, schalten sie jedoch aus und deponieren sie in den Taschen. Bei Beschädigungen/ Diebstahl kann die Schule nicht dafür haften.
    Sollten wir mit eingeschalteten Handys oder Unterhaltungsmedien in der Unterrichtszeit (auch in den Pausen) angetroffen werden, werden uns diese abgenommen und die Erziehungsberechtigten werden schriftlich benachrichtigt. Das Handy oder Unterhaltungsmedium kann dann nur von unseren Eltern nach Terminabsprache persönlich in der Schule abgeholt werden.
  14. Wertgegenstände und größere Geldbeträge bringen wir grundsätzlich nicht mit in die Schule. Bei Diebstahl und Beschädigung besteht keine Haftung.
  15. Wir stellen unsere Fahrräder auf dem Fahrradplatz ab. Dort halten wir uns nicht länger auf, als es unbedingt nötig ist. Um Unfälle zu vermeiden, fahren wir nicht auf dem Schulhof mit dem Rad.
    Mopeds, Mofas und Roller stellen wir nicht auf dem Schulgelände ab. Die Schulleitung empfiehlt den hinteren Teil des Parkplatzes an der Beckstr. im Anschluss an die Container als Abstellplatz.
  16. Als gute Vorbilder für die jüngeren Schüler unterlassen wir das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände und orientieren uns damit am Jugendschutzgesetz sowie am Schulgesetz.
  17. Wir achten alle darauf, dass sich keine schulfremden Personen (z.B. Schüler anderer Schulen) ohne Genehmigung auf dem Schulgrundstück aufhalten.

 

Richtlinien zum Fehlen im Unterricht

(Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet, gemeint ist jedoch immer auch die weibliche.)
  1. Schüler, die krank sind, werden morgens telefonisch durch ihre Eltern im Sekretariat entschuldigt.
  2. Bei ihrer Rückkehr in die Schule geben sie eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (DIN A 4 Blatt) mit dem Grund ihres Fehlens an den Klassenlehrer. Liegt diese Entschuldigung nach drei Schultagen nach der Rückkehr noch nicht vor, so gilt die Fehlzeit als unentschuldigt. Mit Beginn der zweiten Krankheitswoche muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  3. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. Volljährige Schüler, die an Klassenarbeitstagen fehlen, müssen ein ärztliches Attest vorlegen.
  4. Erkrankt ein Schüler unmittelbar vor oder nach den Ferien oder vor oder nach beweglichen Ferientagen, ist immer ein ärztliches Attest notwendig.
  5. Beurlaubungen für Arzttermine oder sonstige eintägige private Angelegenheiten müssen immer vorher beim Klassenlehrer schriftlich beantragt werden. Hierzu gibt es beim Klassenlehrer zur Hilfe ein Formular.
  6. Schüler, die im Laufe des Schulvormittages krank entlassen werden, müssen unmittelbar nach ihrer Rückkehr in die Schule dem Klassenlehrer den unterschriebenen Abschnitt vom Entlassungsbrief vorlegen. Entlassen können nur der Klassenlehrer, falls dieser nicht erreichbar ist, auch sein Stellvertreter oder ggf. die Schulleiterin.
  7. Beurlaubungen von mehr als einem Tag können nur auf schriftlichen Antrag hin von der Schulleiterin genehmigt werden.
  8. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien sind nur aus nachgewiesenen beruflichen Gründen der Eltern nach schriftlichem Antrag durch die Schulleiterin möglich.
  9. Fehlen Schüler unentschuldigt, so können diese aus pädagogischen Gründen zur Nacharbeit bestellt werden. Dies wird vom Klassenlehrer veranlasst und kontrolliert. Vom dritten unentschuldigten Fehltag an nimmt der Klassenlehrer Kontakt mit den Eltern auf und informiert die Schulleiterin. Diese setzt dann nach Rückfrage bei den Eltern ein Ordnungsgeldverfahren bei der Bezirksregierung in Düsseldorf in Gang.
  10. Häufige Verspätungen werden zusammengefasst und erscheinen als unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis.